Hundeschule Stuttgart - Hundetrainer Stuttgart - Hundepsychologe Stuttgart

Anerkannter Hundetrainer und Hundepsychologe nach dem Tierschutzgesetz §11

Hundetrainer, die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des zuständigen Veterinäramtes nach dem Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8.

Als Hundetrainer und Hundepsychologe habe ich die erforderliche Prüfung im Bereich Hundeverhaltensberater abgelegt und erfolgreich bestanden. Das Fachgespräch führten ein Amtsveterinär der Landeshauptstadt Stuttgart und ein Sachverständiger durch.

Hundepsychologie in Stuttgart nach §11 Tierschutz

Die gesamte Prüfung beinhaltete:

Theoretisches Fachgespräch

Dabei nachzuweisen sind insbesondere ausreichende Kenntnisse über:

Praktische Prüfung für Verhaltensberater und Hundepsychologen